Richtlinien zu beigestellten Daten


Die nachstehenden "Richtlinien zur Datenübernahme" wurden vom Verband Druck- und Medientechnik bzw. der Fachgruppe Druck (Wirtschaftskammer Österreich) im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgegeben.
Wegen der Hinweise auf eingesetzte Programme bzw. Datenstandards sind kurzfristigere Aktualisierungen möglich. Wir versuchen daher, die Richtlinien immer auf dem technisch letzten Stand zu halten und veröffentlichen die Richtlinien daher getrennt von den übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sind dennoch ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.





Für die Übernahme vom Auftraggeber bereitgestellter Daten gelten zusätzlich folgende Punkte:

Vom Auftraggeber ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäß ISO 15930-3:2002), TIFF/IT- oder TIFF-Format zu liefern. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten, importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) sind mitzuliefern.

Anwendungsformate (z. B. Quark, Photoshop, InDesign usw.) bedürfen der vorherigen Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Mit den Daten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber einen Prüfdruck (1:1) sowie eine Liste aller mittels Datenträger bzw. Telekomunikationseinrichtungen übermittelter Dateien (Name, Datum, Zeit) mit den verwendeten Schriftfonts (Name der Schrift, Hersteller, Versionsnummer) sowie den verwendeten Programmen (Name, Hersteller, Versionsnummer). Das Quellprofil der Daten und das beim Prüfdruck verwendete Profil der Ausgabedruckbedingungen sind zur Verfügung zu stellen (ICC-Profile).

Auf einem Digitalproof muss ein Ugra/Fogra-Medienkeil CMYK-TIFF mitgedruckt werden. Auf einem Analogproof muss ein Druckkontrollstreifen mitgedruckt werden, auf dem die Volltonfärbungen und die Tonwertzunahmen von CMYK und Sonderfarben nachgemessen werden können. Auf dem Prüfdruck sind vom Auftraggeber zur Vermeidung von Fehlern folgende Details klar zu kennzeichnen:

Um Qualitätsminderungen zu vermeiden, sind Bilder vom Auftraggeber unbedingt als CMYK-Daten zu liefern.

Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet werden.

Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 25 MB, so werden die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der aufgewendeten Zeit verrechnet.

Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden diese vom Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Diese Anforderungen sind ebenso wie unsere AGB als PDF-Dokument herunterladbar:  Richtlinien Daten


(Stand vom 1. 5. 2005)


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