Richtlinien zu beigestellten Daten
Die nachstehenden "Richtlinien zur
Datenübernahme" wurden vom Verband Druck- und Medientechnik bzw. der
Fachgruppe Druck (Wirtschaftskammer Österreich) im Rahmen der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen herausgegeben.
Wegen der Hinweise auf eingesetzte Programme bzw. Datenstandards sind kurzfristigere
Aktualisierungen möglich. Wir versuchen daher, die Richtlinien immer auf dem technisch
letzten Stand zu halten und veröffentlichen die Richtlinien daher getrennt von den
übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sie sind dennoch ein Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für die Übernahme vom Auftraggeber bereitgestellter Daten gelten zusätzlich folgende Punkte:
Vom Auftraggeber ist eine Composite-Datei im PDF- (möglichst PDF/X3 gemäß ISO 15930-3:2002),
TIFF/IT- oder TIFF-Format zu liefern. Im Dokument enthaltene Schriften sind einzubetten,
importierte Bilddateien und Feindaten (OPI) sind mitzuliefern.
Anwendungsformate (z. B. Quark, Photoshop, InDesign usw.) bedürfen der vorherigen Absprache
zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Mit den Daten erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber
einen Prüfdruck (1:1) sowie eine Liste aller mittels Datenträger bzw.
Telekomunikationseinrichtungen übermittelter Dateien (Name, Datum, Zeit) mit den verwendeten
Schriftfonts (Name der Schrift, Hersteller, Versionsnummer) sowie den verwendeten Programmen
(Name, Hersteller, Versionsnummer). Das Quellprofil der Daten und das beim Prüfdruck verwendete
Profil der Ausgabedruckbedingungen sind zur Verfügung zu stellen (ICC-Profile).
Auf einem Digitalproof muss ein Ugra/Fogra-Medienkeil CMYK-TIFF mitgedruckt werden.
Auf einem Analogproof muss ein Druckkontrollstreifen mitgedruckt werden, auf dem die
Volltonfärbungen und die Tonwertzunahmen von CMYK und Sonderfarben nachgemessen werden können.
Auf dem Prüfdruck sind vom Auftraggeber zur Vermeidung von Fehlern folgende Details klar zu
kennzeichnen:
- vom Auftraggeber gewünschte Text-, Layout- und Bildänderungen;
- „Platzhalter“ für Bilder und Texte;
- spezielle Effekte wie Freistellungen, Verzerrungen, Sonderfarben
(genaue Definition durch HKS- oder Pantone-Skala) und Rasterverläufe;
- Format mit und ohne Beschnitt (minimal 3 mm);
- Rasterfeinheit und Rasterart (z. B. frequenzmoduliert) entsprechend
den Vorgaben des jeweils zutreffenden Teils der Normreihe ISO 12647;
- Druckverfahren.
Um Qualitätsminderungen zu vermeiden, sind Bilder vom Auftraggeber unbedingt
als CMYK-Daten zu liefern.
Der Auftraggeber garantiert, dass zur Erstellung des Datenträgers ausschließlich
lizenzierte Schriftfonts (nur Postscriptschriften) verwendet werden.
Beträgt die vom Auftraggeber gelieferte Datenmenge mehr als 25 MB, so werden
die für die Prüfung der Daten anfallenden Kosten dem Auftraggeber nach der
aufgewendeten Zeit verrechnet.
Liefert der Auftraggeber keinen Prüfdruck und keine Liste der Dateien, so werden
diese vom Auftragnehmer erstellt und dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Diese Anforderungen sind ebenso wie unsere AGB als PDF-Dokument
herunterladbar:
Richtlinien Daten
(Stand vom 1. 5. 2005)